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Schloss Krummau
Seit 1. Mai 2004 ist Tschechien mit neun weiteren Ländern Mitgliedstaat der Europäischen Union. Wie für alle anderen EU-Staaten gilt seitdem auch für Tschechien grundsätzlich das europäische Recht. In einigen Bereichen sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts.
Im gemeinsamen Binnenmarkt gibt es bei Reisen grundsätzlich für die mitgeführten Waren kaum mehr Beschränkungen, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind und aus dem sog. zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der EU stammen (d.h. Waren, die der Reisende in einem Einkaufsgeschäft erworben hat).
Aber: Für das Verbringen von Tabakwaren aus Tschechien nach Deutschland gelten im privaten Reiseverkehr aufgrund des bestehenden hohen Steuergefälles zwischen beiden Ländern seit 01. Mai 2004 für eine bestimmte Übergangszeit gesonderte Freimengen:
| Fernreisende | Bewohner grenznaher Gemeinden, Grenzarbeiter und Berufspendler | Fristende | |
| Zigaretten | 200 Stück | 40 Stück | 31.12.2007 |
| Zigarren | 50 Stück | 10 Stück | 31.12.2006 |
| Zigarillos | 100 Stück | 20 Stück | 31.12.2006 |
| Rauchtabak | 250 Gramm | 50 Gramm | 31.12.2006 |
Dabei ist zu beachten: Es darf nur eine der genannten Freimengen in Anspruch genommen werden.
Über die Freimengen hinausgehende Mengen an Tabakwaren werden vom Zoll sichergestellt und vernichtet. Zusätzlich muss der Reisende die Tabaksteuer entrichten.
Für andere hochsteuerbare Waren wie alkoholische Getränke und Mineralöl-Kraftstoffe gilt Abgabenfreiheit im Reiseverkehr für die folgenden Richtmengen:
| Spirituosen | bis 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse(z.B. Likörwein, Wermutwein) | bis 20 Liter |
| Wein / Sekt | bis 90 Liter, davon höchstens 60 Liter Sekt |
| Bier | bis 110 Liter |
| Kraftstoff | bis 20 Liter (in einem Reservekanister) zusätzlich zum Inhalt im Hauptbehälter |
Die o.g. Mengen bleiben ohne Nachweis abgabenfrei, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der EU zu privaten Zwecken selbst nach Deutschland verbracht werden. Bei größeren Mengen ist ein Nachweis über die private Zweckbindung (Abgrenzung zur Gewerblichkeit) zu erbringen.
Der deutsche Zoll kontrolliert seit 1. Mai 2004 an den Binnengrenzen nicht mehr. Zum Ausgleich setzt der Zoll Mobile Kontrollgruppen (MKG) ein, die darauf achten, dass die Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach Tschechien nach den aktuellen Mengenbeschränkungen. Unsere Angaben stammen vom Juli 2004 und sind ohne Gewähr.
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