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Schloss Krummau
Deutsche Touristen können für bis zu 90 Tage visumfrei nach Tschechien einreisen. Hierzu ist ein für mindestens weitere 90 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Nach 30 Tagen ist eine Anmeldung bei der Ausländerpolizei erforderlich. Für längere Aufenthalte oder andere als touristische Zwecke muss bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Für Staatsangehörige anderer Länder besteht z.T. Pass- oder Visumpflicht. Bei Benutzung eines im Ausland zugelassenen Kfz in der Tschechischen Republik ist die Mitführung einer grünen Versicherungskarte dringend zu empfehlen.
Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von Kr. 1.060,- (ca. DM 60,-) pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Reisecheques, Kreditkarten, Hotelvouchers, Flug- oder Bahntickets etc. erbracht werden.
Seit 1. September 2002 ist ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Tschechien in Kraft. Aus diesem Grund entfällt seit diesem Zeitpunkt der Nachweis einer für die Tschechische Republik gültigen Krankenversicherung.
Obwohl die tschechischen Grenzbehörden Anweisung haben, die Erfüllung der oben genannten Bestimmungen bei Staatsangehörigen von EU-Staaten nicht systematisch zu überprüfen, sind Einzelkontrollen nicht auszuschließen. Bei Verstößen können Geldstrafen verhängt oder die Ausweisung verfügt werden. Die Einhaltung der Einreisebestimmungen wird deshalb dringend angeraten.
Die Einfuhr von Haustieren unterliegt den üblichen veterinärrechtlichen Vorschriften (z.B. Tollwutimpfung etc.). Zur Vermeidung von Verzögerung wird bei der Mitnahme von Haustieren die Benutzung größerer Grenzübergänge mit Veterinärdienststellen empfohlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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