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Schloss Krummau
Die Rechtslage für den Kindertransport im Fahrradanhänger ist im Ausland uneinheitlich geregelt. In Tschechien sind solche Fahrradanhänger nicht zulässig. Nachfolgend eine Übersicht über die landestypischen Bestimmungen.
In Österreich ist die Zulässigkeit von Kinderanhängern nicht bundeseinheitlich geregelt. In Vorarlberg etwa werden Kinderanhänger sogar finanziell gefördert, in anderen Bundesländern gibt es dagegen eine Bewilligungspflicht. Diese Bewilligung gilt dann nur für das jeweilige Bundesland. Eine Fahrt von Wien durch Niederösterreich in das 40 km entfernte Bundesland setzt damit drei Bewilligungen voraus.
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