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Oft gestellte Fragen
Schloss Krummau
Verkehrsvorschriften
Generelle Vorschriften im Straßenverkehr
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Grüne Versicherungskarte: Unbedingt notwendig bei der Einreise in die tschechische Republik ist ein Versicherungsnachweis fürs Auto (die grüne Versicherungskarte).
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Noch nicht allzu lange gilt in Tschechien: Wenn es bei einem Autounfall keine Verletzten gibt und der Schaden nicht höher ist als 20.000 Kronen (rund 630 Euro), muss die Polizei nur in dem Fall gerufen werden, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist.
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Abblendlicht ist Pflicht: Autofahrer müssen nicht nur bei Anbruch der Dunkelheit sondern auch in den Wintermonaten (etwa Oktober bis März) auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
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Wenn zwei Spuren in eine Spur übergehen, ist beim Einordnen das so genannte "Reißverschlussverfahren" angeordnet.
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Natürlich gilt die Helmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer.
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Kindersitzpflicht (unter 12 Jahren) besteht.
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Freisprechanlage für Handy-Gespräche am Steuer ist zwingend.
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Und die grüne Versicherungskarte nie vergessen.
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Ebenso nicht die Vignette für die tschechischen Autobahnen (alle Infos)
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