Die Rechtslage für den Kindertransport im Fahrradanhänger ist im Ausland uneinheitlich geregelt. In Tschechien sind solche Fahrradanhänger nicht zulässig. Nachfolgend eine Übersicht über die landestypischen Bestimmungen.
In folgenden Ländern sind Kinderanhänger erlaubt
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Island
Kanada
Norwegen
Nicht zulässig ist der Fahrradanhänger hier:
Irland
Kroatien
Luxemburg, Spanien
Tschechien
Zypern
In allen genannten Ländern bis auf Griechenland, Island und Kanada ist die Regelung gesetzlich verankert.
Österreich uneinheitlich
In Österreich ist die Zulässigkeit von Kinderanhängern nicht bundeseinheitlich geregelt. In Vorarlberg etwa werden Kinderanhänger sogar finanziell gefördert, in anderen Bundesländern gibt es dagegen eine Bewilligungspflicht. Diese Bewilligung gilt dann nur für das jeweilige Bundesland. Eine Fahrt von Wien durch Niederösterreich in das 40 km entfernte Bundesland setzt damit drei Bewilligungen voraus.
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